Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder können Kandidatinnen- und Kandidatenvorschläge für die Kirchenvorstandswahl am 26. Oktober einreichen. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am 26. Oktober 2025 14 Jahre alt ist. Für eine Kandidatur können alle Gemeindeglieder vorgeschlagen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wahlvorschläge benötigen die Unterschriften von mindestens zehn Gemeindegliedern. Die dafür nötigen Formulare bekommt man im Gemeindebüro oder im Pfarramt, gerne auch per Mail. Alle Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Juni dem geschäftsführenden Pfarrer der Gemeinde, Christoph Seitz, Ockershäuser Schulgasse 35, vorliegen.


